Behaglichkeitsmessung an einem Büroarbeitsplatz
Detailaufnahme einer Behaglichkeitsmessung an einem Büroarbeitsplatz
Bei einer Behaglichkeitsmessung werden Werte für die relative Behaglichkeit (PMV = Predicted Mean Vote) und die relative Unbehaglichkeit (PPD = Predicted Percentage Dissatisfied) bestimmt (vgl. z. B. ISO 7730). Die mittlere Strahlungstemperatur (mean radiant temperature) wird dabei aus den Messgrößen Globetemperatur, Umgebungstemperatur und Luftgeschwindigkeit berechnet. Da die Behaglichkeit ein sehr subjektives Empfinden ist, spielen außerdem der Bekleidungsgrad und der Aktivitätsgrad eine wichtige Rolle.
Der PPD-Wert wird dabei anhand des gemessenen PMV-Wertes und einer normierten Häufigkeitsverteilung bestimmt. Bei der höchsten möglichen Behaglichkeit (PMV = 0) liegt die Quote der Unzufriedenen demnach immer noch bei 5 %. Bei PMV-Werten von -0,5 bzw. +0,5 liegt die Quote der Unzufriedenen bei 10 %. Bei PMV-Werten von -3,0 bzw. +3,0 würden nahezu 100 % der Befragten angeben, dass ihnen unbehaglich ist. In der höchsten Komfortklasse werden PMV-Werte zwischen -0,5 und +0,5 angestrebt.
Bei der Messung der Zugrate (DR) wird der Turbulenzgrad (Tu) sowie die Temperatur in drei verschiedenen Höhen gemessen. Die Messung der Zugluft erfolgt auf Höhe der thermisch exponierten Stellen wie Kopf und Knöchel, sowie der Höhe des thermischen Schwerpunktes in Bauchhöhe. Die Messhöhen sind unterschiedlich je nachdem, ob die Person steht oder sitzt.
Unsere Sachverständigen erstellen Gutachten zur Behaglichkeit in Räumen und beraten Sie gerne bei Problemen. Sofern erforderlich führen sie eigene Messungen durch oder werten vorhandene Messwerte / Betriebsdaten aus.