ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER DR.-ING. YVES WILD

Dr.-Ing. Yves Wild

Seit November 2001 ist Dr.-Ing. Yves Wild von der Handelskammer Hamburg als Sachverständiger für Kältetechnik öffentlich bestellt und vereidigt. Seit Oktober 2020 wurde sein Tenor auf “Kältetechnik, Lüftungs- und Klimatechnik sowie Heizungstechnik” erweitert.

Die Bedeutung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist gesetzlich geregelt (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO). Sie müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten. Sie werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO). Während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung unterliegen sie einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Dr. Wild erstellt Gutachten und berät Sie gerne bei Problemen. Sofern erforderlich führt er eigene Messungen durch oder wertet vorhandene Messwerte / Betriebsdaten aus.